NEES LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG GMBH & CO. KG
Die NEES Liegenschaftsverwaltung GmbH & Co. KG übernimmt seit 1992 Verwaltungs-verantwortung für Immobilien, Grundstücke und Vermögenswerte anderer Art.
Wir schaffen Transparenz 
Wir verwalten umfassend und kompetent
- gewerblich genutzte Immobilien
- privat genutzte Immobilien
- gemischt genutzte Immobilien
Wir übernehmen verantwortlich
- Hausverwaltungen
- Grundstücksverwaltung
- Gebäudemanagement
Wir sind Ihr erfahrener Partner in der Wohnungswirtschaft
Unser Arbeitsmotto: kompetent verwalten und erhalten
Unsere Unternehmensgrundsätze
Die NEES Liegenschaftsverwaltung GmbH & Co. KG hat den anvertrauten Besitz
- nach bestem Wissen und Können zu bewirtschaften
- vor Schäden zu bewahren und
- den Substanzwert zu erhalten
Das Unternehmen hat
- die einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen, sowie die Grundsätze des Berufsverbandes zu beachten und
- sich an Fortbildungsmaßnahmen aktiv und passiv zu beteiligen
Warum eine Partnerschaft mit uns?
- wir arbeiten mit aller Intelligenz ausschließlich in der Immobilienverwaltung
- wir erweitern unseren Wissensstand permanent
- wir verfügen über ein Instandhaltungs- und Instandsetzungskonzept
So kommen Sie zu einem Verwaltungsangebot
Sie überlassen der NEES Liegenschaftsverwaltung GmbH & Co. KG eine Kopie der Teilungser-klärung, der letzten Abrechnung und gewähren bei einem persönlichen Gespräch Einblick in die Beschlussprotokolle und in die Beschlusssammlung. Nach einer gemeinsamen Ortsbegehung kalkulieren wir, nach Ihren Ansprüchen und Anforderungen, ein Preisangebot ergänzt mit einer detaillierten Aufstellung unserer Dienstleistungen.
URKUNDE
des BFW Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V.
- Glaubwürdigkeit: Bei uns stimmen Wort und Tat überein
- Kompetenz: Persönlichkeit und Fachwissen sind die Basis für unser Handeln
- Einsatzwille: Wir machen!
- Zuverlässigkeit: Wir halten ein, was wir zusagen
- Partnerschaft: Bemühen um ein Miteinander
- Lebensfreude: Zeit für Gefühle
Wir bekennen uns zu der Verpflichtung, die BFW-Wert einzuhalten.
Helga M.E. und Dr. Claus-Norbert H. Nees
