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Wieder einmal verursacht der Gesetzgeber Kosten für die Wohnungseigentümer / Wohnungseigentümergemeinschaften und Aufwand bei den Verwalterbetrieben.
Die Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verlangt seit dem 01. November 2011 eine jährliche Beprobung des Trinkwassers in Mehrfamilienhäusern und anderen Gebäuden.
Selbstverständlich sind wir der gesetzlichen Pflicht nachgekommen und haben bereits im November diesen Jahres alle zur Beprobung auf Leginonellen verpflichteten Liegenschaften unserer Verwaltung dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet.
Die Beprobungen werden sodann bis zum 31.10.2012 vorzunehmen sein. In den kommenden Eigentümerversammlungen werden wir die Wohnungseigentümer der betroffenen WEGen bitten über die Maßnahmen und das Vorgehen bezüglich künftigen Beprobungen und dem erforderlichen Einbau von Wasserentnahmestellen, sowie der Beauftragung eines zertifizierten Labors, Beschluss zu fassen.
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