Durch den Beschluss des BGH vom 04.12.2010 wurde es erforderlich, dass die Abrechungs-Softwaren verändert und ergänzt werden mussten. Diese Softwareänderungen sind nun in den Abrechungsprogrammen eingebaut und stehen zur Verfügung. Jetzt kann abgerechnet werden. Aufgrund des BGH-Urteils und der notwendig gewordenen Softwareänderungen werden sich alle Abrechnungen des WJ 2009 verzögern.