Es ist aus organisatorischen Gründen erforderlich, dass Änderungen in Schriftform (Brief oder Fax) rasch an die Verwaltung gegeben werden.
Stichtag 20. eines Monats Änderung der Wohnadresse (Adresse, Telefon, Fax, Email, etc.) Änderung der Bankverbindung (Lastschrifteinzugsverfahren etc.)
Stichtag 14 Tage nach Eintritt des Ereignisses Mieterwechsel oder Leererstand der Wohnung inkl. der Ablesdaten Jahresabrechungen Die jährlich zu erbringenden Gesamt- und Einzelabrechungen werden regelmäßig binnen 6 Monatsfrist erstellt. Nach erfolgter Rechnungsprüfung seitens des Verwaltungsbeirates, laden wir zu einer Versammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft ein, sodass über die Gesamt- und die Einzelabrechungen Beschluss gefasst werden kann. Hinderungsgründe bei der Durchführung des obigen Ablaufs sind fehlende Informationen von Lieferanten (Abrechnungen, Rechnungen etc.). Diese Gründe können zu deutlichen Verzögerungen bei der Erstellung der Abrechnungen führen. Beschlussanträge Beschlussanträge müssen der Verwaltung vor der Einladungsfrist zu einer Eigentümerversammlung in Schriftform und hinreichend bestimmt vorliegen, um in der Tagesordnung Berücksichtigung zu finden. cnn |