01.01.2009 |
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| Baujahr 1966 - 1977 mit bis zu 4 Wohnungen, unsaniert,
Bedarfsausweis (bis 01.10.2008 auch Verbrauchsausweis) Baujahr 1966 - 1977 mit bis zu 4 Wohnungen, saniert (nach WSVO 1977), Bedarfs- oder Verbrauchsausweis Baujahr 1966 - 1977 ab 5 Wohnungen, Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab Baujahr 1978, Bedarfs- oder Verbrauchsausweis VERBRAUCHSAUSWEIS Der Energieaauweis auf Verbrauchsbasis kann für alle Gebäude ausgestellt werden, für die der bedarfsorientierte Energieausweis keine Pflicht ist. Der ermittelte Verbrauchskennwert ist im sogenannten Bandtacho des Energieausweises eingetragen. Dieser Kennwert zeigt die Energieeffizienz des bewerteten Gebäudes an und ist immer und grundsätzlich abhängig vom Verhalten der Bewohner des Gebäudes. BEDARFSAUSWEIS Der Energieausweis auf Bedarfsbasis ist für bestimmte Gebäude Pflicht. In ihm werden die Kennzahlen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf ausgewiesen, die auf dem Bandtacho die Energieeffizienz des Gebäudes darstellen. Der Energiebedarf wird individuell für ein Gebäude berechnet. Er zeigt die energetische Qualität der Anlagentechnik und der Gebäudehülle an. bn | ||
