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30.01.2009 - Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen - Ab Januar noch mehr Vorteile
Handwerksleistungen sind ab Januar 2009 noch besser von der Steuer absetzbar. Der § 35a EStG, den es schon seit 2003 gibt, soll Schwarzarbeit minimieren, stärkt private Haushalte als Auftraggeber und unterstützt Handwerksbetriebe, weil er den Menschen Anreize gibt, einen Handwerker zu beauftragen und geplante Arbeiten durchführen zu lassen.

Allerdings ist es gar nicht so einfach zu sagen, welche Leistungen helfen, Steuern zu sparen. Für Immobilien- und Wohnungsverwalter, Wohnungsgesellschaften und Eigentümer mit Vermietungsbestand ergeben sich daraus neue Anforderungen. Sie müssen die einzelnen Steuerbegünstigungen gut kennen. Bedeutsam ist insbesondere die Abgrenzung, denn die Steuerermäßigung unterscheidet haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die aktuelle Erhöhung der Höchstbeträge setzt zusätzlich steuerliche Anreize auch für Einfamilienhausbesitzer.

Derzeit gibt es einen Steuerbonus von bis zu 600 Euro pro Jahr, das heißt 20 Prozent von 3.000 Euro der Arbeitskosten. Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus im Rahmen des „Schutzschirms für Arbeitsplätze“ auf 20 Prozent von maximal 6.000 Euro verdoppelt. Zuvor waren es 1.200 Euro. Wenn zum Beispiel das Badezimmer für 2.500 Euro neu gefliest werden muss, belaufen sich die Arbeitskosten auf 1.500 Euro. Der Steuerbonus beträgt 357 Euro (1.500 Euro + 285 Euro Mwst., davon 20 Prozent Förderung = 357 Euro) und wird bei der jährlichen Steuererklärung mit der Einkommensteuer verrechnet.

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