09.02.2009 - Vermieterfreundlicher Hinweisbeschluss des LG Berlin |
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| Der Mieter kann vom Vermieter in der Regel keine Erklärung über den hohen Heizkostenverbrauch verlangen. Bei einem überdurchschnittlichen Verbrauch ist in der Regel davon auszugehen, dass dieser auf die Heizgewohnheiten des Mieters zurückzuführen ist.
LG Berlin, Hinweisbeschluss v. 21.04.2008, Az.: 67 S 43 / 08 | ||
