03.12.2009 - Schönheitsreparaturen |
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In vielen alten Mietverträgen sind starre Fristen für die Erledigung von Schönheitsreparaturen festgelegt. Der BGH hat vor geraumer Zeit diese Klauseln alle für nichtig erklärt. Somit ist der Vermieter für die Schönheitsreparaturen verantwortlich.
Ohne Gewähr, aber wir verwenden diese Klausel ab sofort. | ||
